Die Kanzlei ist im Bereich des deutschen Rechts insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Arbeitsrecht, insbesondere Beratung bei Arbeits- und Dienstverträgen und bei Kündigungen
- Familienrecht, insbesondere Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen und Beratung und Vertretung bei Scheidungen sowie bei Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren
- Erbrecht, insbesondere Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Beratung und Vertretung bei Erbfällen und Erbschaftsstreitigkeiten
- Zivilrecht und Wirtschaftsrecht, insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung
- Strafrecht
Daneben ist die Kanzlei schwerpunktmäßig im Bereich des internationalen Zivilrechts tätig, und zwar insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:
- Internationales Zivilrecht, Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Durchsetzung von (internationalen) Forderungen im In- und Ausland
- Deutsch-Italienische Rechtsbeziehungen und Beratung bei rechtlichen Problemen in Italien
- Internationales Familienrecht, insbesondere internationale Eheverträge sowie Scheidungsverfahren in internationalen Fällen, einschließlich Sorgerecht und Unterhalt
- Internationales Erbrecht
- Internationales und Europäisches Arbeitsrecht, einschließlich Beratung bei der Entsendung von Arbeitnehmern und zum Recht der Europäischen Betriebsräte
- Rechtsberatung in italienischer Sprache
- Rechtsberatung in englischer Sprache
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